Stadtauswärts ist ab der Einmündung Cecilienallee der rechte Gehweg mit Zeichen 240 versehen, also ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Rad_weg. Das geringe Verkehrsaufkommen in der Auguste-Viktoria-Allee rechtfertigt in keiner Weise die Anordnung der Benutzungspflicht, diese steht im klaren Widerspruch zu StVO § 45 (9), auch die Anforderungen der VwV zu StVO § 2 werden nicht erfüllt.
Die Furt zu diesem Rad_weg ist nur durch einen Schlenker in den Einmündungsbereich der Cecilienallee zu erreichen, stehen dort Fahrzeuge um in die Auguste-Viktoria-Allee abzubiegen, muß der (auf der vorfahrtberechtigten Straße fahrende) Radfahrer warten.
Der Geh- und Rad_weg wird trotz des herbstlichen Laubfalls nicht gereinigt, das nasse, rutschige Laub stellt eine unnötige Gefährdung der Radfahrer dar. Der Rad_weg ist auch deshalb unbenutzbar, auf der freien Fahrbahn ist man besser aufgehoben.
Nach ca. 250 Metern,bei der Strothe-Brücke, verschwenkt der Geh- / Rad_weg nach rechts.
Die Brücke ist auf der Fahrbahn normal asphaltiert, der Geh- / Rad_weg führt jedoch über eine Holzkonstruktion. Die Holzbalken sind bei Nässe rutschig, was eine weitere unnötige Gefährung darstellt.
Ein paar Meter hinter der Brücke besteht die letzte befestigte Möglichkeit, auf die Fahrbahn zu wechseln. (Im Bild links unten, schmaler Asphaltstreifen zw. der Bepflanzung hindurch)
Der Geh- / Rad_weg führt nun weiter von der Fahrbahn weg, wo hier im Bereich der Auffahrt zur Brücke über die B1 bereits Tempo 30 angeordnet ist. Ab der Strothe-Brücke, aber spätestens hier kann von einer eindeutigen Linienführung des Rad_wegs keine Rede mehr sein, wie sie in der Verwaltungsvorschrift zu Paragraph 2 der STVO gefordert wird.
Der Geh- / Rad_weg macht eine Rechtskurve ...
... führt weiter von der Auguste-Viktoria-Allee weg ...
... um in eine Anliegerstraße (Sennestr.) zu münden, ...
... welche (Blick in Gegenrichtung) wieder hinauf zur B1-Brücke führt.
Die Anliegerstraße (Sennestr.) mündet hier im Bild rechts wieder in die Auguste-Viktoria-Allee, welche hinter der B1-Brücke in die Alte Bielefelder Poststr. übergeht (dort wo der PKW herkommt).
Auf dem Waldfriedhof herrscht großer Besucherandreng, da liegt es am nächsten, die PKW in der Auguste-Viktoria-Allee abzustellen, wenn der dortige Parkplatz überfüllt ist. Parken auf dem Gehweg ist zwar nicht erlaubt, aber das stört natürlich niemanden auch nur im Geringsten ...
Die durch möglichst weit auf dem Hochbord abgestellten KFZ verbleibende Restfläche des Gehwegs wird schon für Fußgänger knapp (insbesondere wenn Fahrzeugtüren geöffnet werden) -- für Radfahrer ist es allemal zu eng: ein Ausweichmanöver endet hier mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem der Allee-Bäme.
Besonders asozial: dieser Opel Vectra ist gegenüber dem Eingang zum Waldfriedhof mitten auf der einzigen Bordsteinabsenkung geparkt. Gehbehinderten Menschen, Rollifahrern usw. wird das Verlassen des Hochbords zum Queren der Straße so nahezu unmöglich gemacht. (Nach StVO§ 12 (3) 9. ist schon das Parken vor einer Bordsteinabsenkung unzulässig.)
Die Gehwegparker reihen sich bis zur Strothebrücke auf, auch der begrünte Randstreifen muß dafür herhalten. Einzig der silbergraue BMW (dritter von vorne) steht ordnungsgemäß auf der Fahrbahn.
Stadtauswärts,
von der Bielefelder Straße kommend (zur Erinnerung: das rote
Pflaster soll den benutzungspflichtigen Rad_weg darstellen)
endet die zweifarbige Pflasterung im Bereich der Einmündung
Berliner Allee.
(s. auch: Neugestaltung 2007 als getrennter
Geh-&Rad_weg zw. Berliner Allee und Martinusquelle)
Jenseits des Kreuzungsbereichs ist ein Gehweg mit Zusatz "Radfahrer frei" ausgeschildert.
Hinter der Einmündung Goetheallee (verkehrsberuhigter Bereich, rechts) wird der Gehweg etwas schmaler.
Auch von An der Martinusquelle bis Cecilienallee ist der Gehweg mit Zusatz "Radfahrer frei" beschildert. Im weiteren Verlauf, ab Einmündung Cecilienallee, ist der Weg dann mit Zeichen 240 beschildert.
Blick aus der Gegenrichtung:
Auch linksseitig ist der Gehweg mit Zusatz "Radfahrer frei"
beschildert, wenngleich diese Beschilderung rechtswidrig ist.
Einmündung Cecilienallee: auch hier ist der linksseitige Gehweg rechtswidrig mit Zusatz "Radfahrer frei" beschildert.
© 2005-2007 Marcus Endberg · Impressum